So schnell kann’s gehen. Die Ersatzdroge „Spice“ ist per Eilerlass verboten worden:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge „Spice“ und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
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Dann aber mal schnell weg mit dem Zeugs, sollte man noch etwas davon zuhause haben. Vorbei sind die Zeiten des legalen Rausches.
Gut, das stimmt nicht ganz. Saufen kann man natürlich immer noch. Bis ins Koma und darüber hinaus.