Gerichte stoppen Ausbeutung von Arbeitgebern


Der Fall der dreisten Kassiererin Barbara E. empört die Republik. Frau E. hat durch die Unterschlagung von Pfandbons in nicht unerheblicher Höhe das 30-jährige Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber so nachhaltig zerstört, daß eine Abmahnung völlig unzureichend gewesen wäre. Für ihren Arbeitgeber ist es schlicht unzumutbar geworden, sie aufgrund dieser unglaublichen Verfehlung weiterhin zu beschäftigen.

Dieser Mißbrauchsfall lässt alte Wunden aufbrechen. Geschädigte Arbeitgeber werden schonungslos an ausbeuterische Beschäftigte erinnert, die beispielsweise Firmeneigentum in böswilliger Absicht zerstört haben (man erinnere sich an den Fall einer Küchenmitarbeiterin, die Weintrauben gegessen hat, die für den betriebseigenen Abfall bestimmt waren) oder gar in großem Rahmen Arbeitszeitbetrug begingen (45 Minuten).

Die jüngsten Ereignisse lassen die Personenüberwachung bei Lidl und die Datenerhebung der Deutschen Bahn in völlig neuem Licht erscheinen. Massenentlassungen wegen gestohlener und unterschlagener Kugelschreiber sind zu erwarten.

Zurecht mit Unverständnis reagierten Gerichte dagegen auf vermeintliche Zerüttung des Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer etwa durch unbezahlte Überstunden (dies ist selbstverständlich kein Arbeitszeitbetrug) oder gar durch Arbeitsplatzgefährdung aufgrund Mißmanagements und Spekulierfreude. Auch die bereits erwähnte Überwachung und Datenerhebung sei keinesfalls geeignet, das Vertrauen in den Arbeitgeber zu erschüttern, da häufig nicht einmal der Arbeitnehmer, sondern sein soziales Umfeld wie der Ehegatte oder Tabakhändler betroffen sei.

Die Richter bewiesen im Fall Barbara E., daß selbst in einem langjährigen, loyalen Mitarbeiter im Kern das Urböse steckt, das jederzeit ausbrechen kann. Befristete Verträge, Praktikanten und Hartz-IV-Empfänger, die sich ein Zubrot verdienen können und damit dem Staat durch Unterstützung der Tabak- und Spirituosenindustrie die nötigen Gelder zukommen lassen, um marode Unternehmen und Banken zu retten, minimieren das Risiko langfristiger Ausbeutung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer und sind daher zu begrüßen.

Frau E. wird ihre unglaubliche Verfehlung sicherlich bald ganz richtig als solche einschätzen, wenn sie als zukünftige Hartz-IV-Empfängerin erfahren muß, daß sie ihren Arbeitgeber um einen kompletten Stundenlohn im Niedrieglohnsektor bzw. um eine komplette Sekunde im Managerlohnbereich betrogen hat.

Das wird ihr und vielen potentiellen Arbeitnehmern, die es nicht wertzuschätzen wissen, ihre Arbeitskraft in einem Unternehmen einbringen zu dürfen, hoffentlich eine Lehre sein.

Vorteilsnahme bei der Bahn: Zugverweisung Minderjähriger geklärt!


Ich glaube ja, daß das neumodische Kinderwerfen aus öffentlichen Verkehrsmitteln vom ultimativ Bösen gesponsert wird. Also von Jamba.

Im jüngsten Fall flog ein 11-jähriger aus einem Bus, weil er seine Fahrkarte vergessen hatte. Tja, zur Strafe für diese Ungehörigkeit durfte er nach Hause laufen. Und zwar eine Strecke von 9 km.

Jetzt kann man sich natürlich denken, daß sich Eltern da schon ein wenig Gedanken machen, wenn ihr Nachwuchs, ohne Geld und womöglich Ortskenntnisse, allein, vielleicht sogar in der Dunkelheit, in der Gegend rumstapft. Glaubt man den Medien, lauert außerdem hinter jedem Baum ein Kinderschänder und das steigert das Unbehagen verständlicherweise noch mehr.

Tatsächlich ist das Kinderaussetzen durch Personal des ÖPNV kein Zufall und beruht auch nicht auf Inkompetenz, Dummheit oder gar Menschenverachtung. Nein, Vorteilsnahme ist das Zauberwort!

Das Ganze läuft nach meiner Theorie so ab:

Im ersten Schritt werden den ahnungslosen Kindern von professionell dressierten Affen, die perfekt getarnt von einem durchschnittlichen Langfinger kaum zu unterscheiden sind, ihre Bus- oder Bahnfahrkarten sowie sämtliches Bargeld, das sie bei sich tragen, entwendet.  Die Daten auf den Karten werden gesammelt und im Bundle weiterverkauft (via Mail z.B.):

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Das gestohlene Bargeld wird selbstverständlich dazu verwendet, die Affen zu unterhalten.

Im zweiten Schritt werden Streckenbeobachtungen vorgenommen, um herauszufinden, wann welche Linien besonders häufig von Kindern benutzt werden. Vorgezogen werden dabei längere Strecken durch unheimliche, einsame Gebiete und spätere Tageszeiten.

Alsdann werden gezielt Kontrolleure in die Verkehrsmittel plaziert, die diese Strecken befahren. Ihre Aufgabe besteht nun darin, möglichst viele Kinder ausfindig zu machen, die zuvor von den dressierten Affen bestohlen wurden oder aus eigener Dusseligkeit ohne Fahrkarte unterwegs sind.

Ohne gültigem Fahrausweis bedeutet übrigens:

  • ungültiger Fahrausweis
  • Fahrausweis, in dem das Foto älter als einen Monat ist
  • Fahrausweis, in dem der Kontrolleur den eingedruckten Namen nicht richtig aussprechen kann
  • Fahrausweis, der nicht ordnungsgemäß in einem Plastikschuber steckt
  • vergilbter Fahrausweis
  • Fahrausweis mit unleserlichen Unterschrift
  • Fahrausweis, dessen Gültigkeit man nicht mit einem mitgeführtem Personalausweis, alternativ Führerschein Klasse D belegen kann.

Nach der Kontrolle verweist der Schaffner das Kind des Zuges ohne sich von Weinen, Betteln, Argumentationen, Gesetzeslage oder gar von Mitreisenden beeindrucken zu lassen.

Umgehend werden die Medien informiert und mit haarsträubenden Details, Augenzeugenberichten und Dramatik versorgt („6-jähriges Mädchen mußte 20kg-Akkordeon 15km nachts durch düsteren Wald barfuß im Schneesturm nach Hause tragen“).

Gleichzeitig wird vermehrt Werbung für Mobiltelefone gemacht. Besorgte Eltern kaufen nun sofort Blackberries, Walkman-Handies und Googletelefone mit GPS-Ortung und Notruftaste für ihr 8-jähriges Kind.

Und wer profitiert am meisten davon? Genau! Jamba.

Abgesehen davon erklärt diese Theorie natürlich auch die Überprüfung von 173.000 Angestelltendaten der Deutschen Bahn.